Noch Fragen?

Es gibt keine dummen Fragen ... Finde hier die Antworten zu deinen offenen Fragen

FAQ

Die Beratungsangebote sind kostenfrei und neutral.

Im Vorfeld oder zwischendurch, wenn Fragen auftauchen… Hinter folgendem »Link (https://berufenet.arbeitsagentur.de/berufenet/faces/index?path=null)  findest du ausführliche und aktuelle Informationen zu allen Berufen.


Du kannst dir übrigens auch jederzeit in den Berufsinformationszentren (BIZ) der Arbeitsagenturen »Informationen (https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/koeln/biz-koeln) holen.

Neben Gesprächen mit vertrauten Personen und erfahrenen Beratern können Tests die Selbsterkenntnis fördern; sie können Hinweise auf eigene Stärken und Vorlieben geben sowie Bereiche beleuchten, in denen eine Weiterentwicklung förderlich wäre. Häufig ist die Teilnahme an Tests mit Kosten verbunden. Eine kostenfreie Möglichkeit, sich diesem Thema zu nähern, bietet der Berufspsychologische Service der Agentur für Arbeit. Hier erhältst du ausführliche persönliche Beratung bei der beruflichen Neuorientierung und kannst an Tests teilnehmen, die an deiner aktuellen persönlichen Situation orientiert sind. Die Anmeldung erfolgt immer über die Studien- und Berufsberatung nach einem persönlichen Beratungstermin. Telefon: 0800 4 5555 00 (gebührenfrei) | »Onlineanmeldung zur Berufsberatung (https://web.arbeitsagentur.de/portal/terminvereinbarung/pc/agenturen/anliegenauswahl?pk_vid=79a1b25ae75574b416551262136bae29)

Ein Abbruch des Studiums kann für die internationalen Studierenden aus Drittstaaten (nicht EU) bedeuten, dass sie ihr Aufenthaltsrecht gefährden, denn ein Wechsel in einen anderen Aufenthaltszweck, wie beispielsweise zur Aus-, Fort- oder Weiterbildung sieht die aktuelle Rechtslage nicht vor. In der Folge müssten die internationalen Studierenden bei Studienabbruch das Bundesgebiet verlassen. Zwar könnte dann wieder vom Ausland ein neuer Visaantrag für eine Ausbildung gestellt werden, doch ist derzeit nicht abzuschätzen, ob die dann zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft bzw. Konsulat) ein entsprechendes Visum erteilt. Deshalb ist es wichtig, dass internationale Studierende aus Drittstaaten vor einer Entscheidung immer zunächst prüfen lassen sollten, ob sie hierdurch nicht ihr Aufenthaltsrecht gefährden. Für eine Beratung stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Studierendenservices der Stadt Köln immer gerne zur Verfügung. Eine Terminvereinbarung ist unter der Hotline 0221/221-93450 oder per Mail (auslaenderamt-studium-info@stadt-koeln.de)

Wer BAföG für sein Studium erhalten hat und das Studium abbricht, muss nicht befürchten, nunmehr die gesamte Fördersumme zurückzahlen zu müssen. Wie bei einem abgeschlossenen Studium auch, muss “nur” der Darlehensanteil der Förderung zurückgezahlt werden. Fällig wird das Darlehen 5 Jahre nach Ende der Regelstudienzeit (Förderungshöchstdauer) des zuerst begonnenen Studiengangs.

Etwa ein halbes Jahr vorher bekommen Sie entsprechende Post vom Bundesverwaltungsamt, in der die Rückforderung angekündigt wird. In bestimmten Fällen (z. B. wenn Sie nur über ein geringes Einkommen verfügt), können Sie sich von der Rückzahlung zurückstellen lassen. Wichtig ist, bei Umzügen dem Bundesverwaltungsamt bis zur Tilgung der Schuld die neue Adresse mitzuteilen, da Sie sonst die Kosten für die Ermittlung der neuen Adresse übernehmen müssen.