Die dreijährige Berufsausbildung verkürzt sich damit auf 18 Monate (Beispiel: Beginn August, Abschluss im Januar des übernächsten Jahres), die dreieinhalbjährige Berufsausbildung auf 24 Monate (Beispiel: Beginn August, Abschluss im Juni des übernächsten Jahres). Die Finanzierung eines Ausbildungsverhältnisses erfolgt im Regelfall durch die Zahlung einer Ausbildungsvergütung durch den Ausbildungsbetrieb. Zusätzlich kann im Bedarfsfall Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bei der örtlichen Agentur für Arbeit beantragt werden. Voraussetzung für eine derartige Verkürzung ist die Zustimmung des Ausbildungsunternehmens bei Abschluss eines Ausbildungsvertrages (Hier ist zu beachten, dass im Regelfall der Besuch einer Berufsschule parallel zur Ausbildung erforderlich ist. Dort kann ggf. nur eine Fachklasse mit zweijähriger Beschulung zur Verfügung stehen).
Fortbildungsabschluss
Studierende können unmittelbar für einen Fortbildungsabschluss (Fachwirt, Meister, Bilanzbuchhalter etc.) zugelassen werden. HWK und IHK werden hier nach Einzelfallprüfung aufgrund der fachbezogenen Studienleistungen und praktischen Erfahrungen und gegebenenfalls einem Fachgespräch entscheiden.
Die Angebote der IHK im Einzelnen:
Studierende können unmittelbar für einen IHK-Fortbildungsabschluss (Fachwirt/in, Bilanzbuchhalter/in etc.) zugelassen werden, wenn sie bereits:
Grundsätzlich muss die 1,5 fache Dauer der Ausbildungszeit als Tätigkeit im Beruf nachgewiesen werden, um zur Externen-Prüfung zugelassen zu werden. Im Handwerk ist aufgrund von Studienleistungen nur eine Verkürzung auf die reguläre Ausbildungszeit möglich.
Dies soll gewährleisten, dass die Studierenden die meist fehlende Praxis im Beruf erlernen können, ohne die sie den praktischen Teil der Prüfung nicht bestehen würden. Weiter können fachbezogene Praktikumszeiten im Einzelfall als Zeiten einer Berufstätigkeit anerkannt werden.
Im Rahmen einer Umschulung von ca. 2-jähriger Dauer können alle erforderlichen Kenntnisse erworben werden. Dies führt dann auch zur Abschlussprüfung.