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Auswahl an Partnerunternehmen der Initiative „umsteigen“
Studienabbrecher:innen erwünscht: vorbei die Zeit, als ein Studienabbruch im Lebenslauf als Makel gesehen wurde. Viele Unternehmen schätzen Studienabbrecher:innen und deren Erfahrungen und Vorkenntnisse.
Ihr seid zu einer gefragten Zielgruppe geworden! Hier findet Ihr Unternehmen, die Ausbildungen oder ein duales Studium anbieten und interessante Verkürzungsangebote bereitstellen.

Unternehmen

Sie sind offen für Studienabbrecher:innen und würden diese interessante Zielgruppe gern direkt ansprechen? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf und wir Informieren Sie über unsere Kooperationsmöglichkeiten.
ANRECHNUNGSMODELLE

Studierende, die einen Ausbildungsvertrag – ganz gleich in welchem Ausbildungsberuf – abschließen, können ihre Berufsausbildung deutlich verkürzen, wenn sie:

  • über die (Fach-)Hochschulreife verfügen und
  • mindestens 30 ECTS-Credits aus dem ausbildungs affinen Studium nachweisen können.


Die dreijährige Berufsausbildung verkürzt sich damit auf 18 Monate (Beispiel: Beginn August, Abschluss im Januar des übernächsten Jahres), die dreieinhalbjährige Berufsausbildung auf 24 Monate (Beispiel: Beginn August, Abschluss im Juni des übernächsten Jahres). Die Finanzierung eines Ausbildungsverhältnisses erfolgt im Regelfall durch die Zahlung einer Ausbildungsvergütung durch den Ausbildungsbetrieb. Zusätzlich kann im Bedarfsfall Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bei der örtlichen Agentur für Arbeit beantragt werden. Voraussetzung für eine derartige Verkürzung ist die Zustimmung des Ausbildungsunternehmens bei Abschluss eines Ausbildungsvertrages (Hier ist zu beachten, dass im Regelfall der Besuch einer Berufsschule parallel zur Ausbildung erforderlich ist. Dort kann ggf. nur eine Fachklasse mit zweijähriger Beschulung zur Verfügung stehen).

Fortbildungsabschluss
Studierende können unmittelbar für einen Fortbildungsabschluss (Fachwirt, Meister, Bilanzbuchhalter etc.) zugelassen werden. HWK und IHK werden hier nach Einzelfallprüfung aufgrund der fachbezogenen Studienleistungen und praktischen Erfahrungen und gegebenenfalls einem Fachgespräch entscheiden.

Die Angebote der IHK im Einzelnen:

Studierende können unmittelbar für einen IHK-Fortbildungsabschluss (Fachwirt/in, Bilanzbuchhalter/in etc.) zugelassen werden, wenn sie bereits:

  • 39 Monate Studium in einem Fach studiert haben, das mit der Fortbildungsprüfung inhaltlich unmittelbar verbunden ist
  • ein 18-monatiges fachbezogenes Praktikum/eine Praxistätigkeit (ggf. auch schon während des Studiums) nachweisen können und mindestens 120 ECTS-Credits erbracht haben

Abschlussprüfung bei der Handwerkskammer

Grundsätzlich muss die 1,5 fache Dauer der Ausbildungszeit als Tätigkeit im Beruf nachgewiesen werden, um zur Externen-Prüfung zugelassen zu werden. Im Handwerk ist aufgrund von Studienleistungen nur eine Verkürzung auf die reguläre Ausbildungszeit möglich.

Dies soll gewährleisten, dass die Studierenden die meist fehlende Praxis im Beruf erlernen können, ohne die sie den praktischen Teil der Prüfung nicht bestehen würden. Weiter können fachbezogene Praktikumszeiten im Einzelfall als Zeiten einer Berufstätigkeit anerkannt werden.

Im Rahmen einer Umschulung von ca. 2-jähriger Dauer können alle erforderlichen Kenntnisse erworben werden. Dies führt dann auch zur Abschlussprüfung.

Abschlussprüfung bei der Industrie- und Handelskammer

Studierende können als „Externe“ zur IHK-Abschlussprüfung (ohne vorhergehende Berufsausbildung) zugelassen werden, wenn sie:
  • 27 Monate in einem Fach studiert haben, das mit dem Ausbildungsberuf inhaltlich unmittelbar verbunden ist,
  • über 6 Monate ein fachbezogenes einschlägiges Praktikum oder eine Praxistätigkeit nachweisen können (ggf. auch schon während des Studiums) und
  • während des Studiums mindestens 60 ECTS-Credits erworben haben.